§1 Name und Sitz
§2 Name und Zweck
§3 Gemeinnützigkeit
§4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 1992
§5 Mitgliedschaft
§6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
- Der Vorstand
- Die Vorstandschaft
- Die Mitgliederversammlung
§7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden. Jeder ist jeweils alleinvertretungsberechtigt.
§8 Die Vorstandschaft
§9 Die Mitgliederversammlung
§10 Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge sind Jahresbeiträge.
Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Schüler und Studenten bis zu 50% ermäßigen.
Beschluß der Mitgliederversammlung vom 10.12.2015